Rechnungstellung /
Hinweise zur Kostenerstattung

Patienten mit einer Privat-, Beihilfe- oder Zusatzversicherung haben im Rahmen der individuellen Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung die Möglichkeit, entstandene Kosten für die Behandlungen erstattet zu bekommen.

Jedem Patienten wird eine Rechnung ausgestellt, die alle Behandlungskosten beinhaltet und bei der Krankenversicherung eingereicht werden kann.

Für gesetzlich versicherte Patienten ist von ihrer Krankenkasse keine Erstattung zu erwarten, die Kosten sind selbst zu tragen.

Besonderer Hinweis

Die Kostenübernahme durch den privaten Versicherer ist von den vertraglichen Regelungen abhängig. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Leistungen nicht oder nur teilweise abgerechnet werden können.

Es ist ratsam, die Kostenübernahme vor der geplanten Therapie mit der privaten Versicherung abzuklären.

Rechnungen sind unabhängig von einer Kostenerstattung durch die Versicherung zu begleichen.